Rechtliche Hinweise
* 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die KIA-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plugin-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie du einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken wirken kannst, entnimmst du bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie findest du unter www.kia.com/de/garantie.
** Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
(1) Der Kia Sportage ist kompatibel mit Android Auto™ und Smartphones ab Android 5.0 (Lollipop) oder höher. Apple CarPlay™ ist für das iPhone 5 und neuere Geräte verfügbar. Beide Systeme kannst du per Sprachsteuerung bedienen. So behälst du die Hände am Steuer und die Straße immer im Blick. Android Auto™ ist eine eingetragene Marke der Google Inc., Apple CarPlay™ ist eine Marke der Apple Inc.
(2) Ein Service der Kia Connected GmbH. Informations- und Steuerungs-Dienst für deinen Kia; Smartphone mit iOS- oder Android-Betriebssystem und Mobilfunkvertrag mit Datenoption, durch den zusätzliche Kosten entstehen, erforderlich. Einzelheiten zu Funktionsweise und Nutzungsbedingungen erfährst du bei deinem Kia-Partner und auf kia.com. Die Dienste stehen für eine Laufzeit von sieben Jahren nach Garantiebeginn kostenfrei zur Verfügung und können während der Laufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen.
(3) Kompatibel mit Smartphones, die über Qi-Technologie oder einen passenden Adapter verfügen.
(4) Der Frontkollisionswarner (FCA) dient der Unterstützung und ist kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.
(5) Der Einsatz von Assistenz- und Sicherheitssystemen entbindet nicht von der Pflicht zur ständigen Verkehrsbeobachtung und Fahrzeugkontrolle.
(6) Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zulassungszeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2022 verdoppelt. Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs auf 6.750 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 5.625 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR) oder eines Elektro-Fahrzeugs auf 9.000 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 7.500 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von 4.500 EUR bzw. 3.750 EUR für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und 6.000 EUR bzw. 5.000 EUR für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von dir gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR sowie 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.